Renteneintrittsalter
Der Grund für die Anhebung des Renteneintrittsalters, sind die sinkenden Geburtenraten, sowie die immer länger werdende Lebenserwartung der Menschen in Deutschland. Schon heute werden die Bezüge von ca. 50 Rentnern, von etwa 100 Arbeitnehmern finanziert, bis zum Jahr 2040, werden es etwa 80 Rentner sein. Der Generationenvertrag sieht vor, dass die Renten durch die Beiträge der Berufstätigen finanziert werden. Durch immer weniger Geburten und somit auch weniger Berufstätige, kann das Umlageverfahren nur durch Beitragserhöhungen und die Senkung der Rentenleistungen beibehalten werden.
Das Rentenalter wird ab dem Jahr 2012, schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre erhöht und beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Die Erhöhung erfolgt ab 2012 in monatlichen Schritten und ab 2024 in zweimonatlichen Schritten. Von den zweimonatlichen Schritten, sind die ab dem Jahr 1959 geborenen betroffen. Alle, die im Jahr 1964 geboren wurden, sind die ersten, die volle zwei Jahre länger arbeiten müssen um die volle Altersrente zu erhalten. Wer allerdings schon 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat, kann trotzdem ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. Erziehungszeiten von den eigenen Kindern werden bei den 45 Jahren mit eingerechnet. Berufstätige bis zum Geburtjahrgang 1954, können ebenfalls ohne Kürzungen mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber eine verbindliche Vereinbarung für die Altersteilzeit, vor dem 01.01.2007, getroffen haben. Auch entlassene Arbeitnehmer aus dem Bergbau, die Anpassungsgeld bezogen haben, bleiben von der Anhebung des Renteneintrittsalters verschont und dürfen weiterhin mit 65 Jahren, ohne Abschläge in Rente gehen.
Die ab dem Jahr 1964 geborenen Berufstätigen, können bereits mit 65 Jahren in Rente gehen, müssen aber mit Rentenabschlägen rechnen. Bei der Frühverrentung von Frauen gibt es ebenfalls Änderungen. Frauen die vor 1952 geboren wurden, können ab dem 60.Lebensjahr in Rente gehen, sie müssen dafür allerdings einen Abschlag von 18% in Kauf nehmen.
Behinderte Menschen, konnten bereits mit 60 Jahren, ohne Abschläge, in Rente gehen. Seit 2001 ist das Renteneintrittsalter für Behinderte auf 63 Jahre festgesetzt. Wenn sie früher in Rente gehen möchten, werden pro Monat, den sie die Altersrente früher in Anspruch nehmen, 0,3% abgezogen. Sie müssen aber vor dem Rentenantritt als Schwerbehinderte anerkannt sein und einen Behindertengrad von mindesten 50% nachweisen.
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