Versicherungsverlauf
Im Versicherungsverlauf sind alle gespeicherten, rentenrechtlichen Zeiten aufgeführt. Sie werden in der Reihenfolge, in der die Beiträge einbezahlt wurden aufgelistet und erläutert. Den Versicherungsverlauf sollte man auf seine Richtigkeit sowie Vollständigkeit überprüfen. Fehlende Einträge sollten im eigenen Interesse gemeldet und bei der Klärung mitgewirkt werden.
Fehlende Zeiten und sollten sie auch noch so kurz sein, führen zu einer Verringerung der Altersrente. Der Versicherungsverlauf einer Rentenversicherung sollte auf keinen Fall unbeachtet zur Seite gelegt werden. Wenn fehlende Zeiten erst bei der Antragsstellung für die Rente bemerkt werden, kann es sehr schwierig werden diese Lücken, nach eventueller sehr langer Zeit, zu klären. Dadurch kann die Bearbeitung eines Rentenantrags so weit verzögert werden, dass beim Eintritt in die Rente noch keine Leistung möglich ist. Falls es sich nachträglich nicht mehr klären lässt, wie diese Lücken entstanden sind, können diese Zeiten auch nicht angerechnet werden und es wird weniger Rente ausbezahlt als einem eigentlich zusteht.
Sollten später noch Unterlagen zum Vorschein kommen, mit denen Versicherungszeiten nachgewiesen werden, die bei der Rentenberechnung unberücksichtigt waren, sollte eine Neuberechnung beantragt werden. Nachdem die zusätzlichen Versicherungszeiten überprüft wurden, kann es eventuell zu einer höheren Rentenzahlung kommen. Die Nachzahlung ist allerdings nur für höchstens 4 Jahre möglich.
Jeder Arbeitnehmer, bekommt in bestimmten Abständen von seinem Arbeitgeber einen Nachweis über die Sozialabgaben. Dieser Nachweis sollte gut aufbewahrt werden. Der Versicherungsverlauf wird ab dem 27. Lebensjahr automatisch zugeschickt. Zuvor kann er beim zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden.
Neben den Versicherungszeiten in denen Beiträge bezahlt wurden, findet man im Rentenverlauf noch Informationen über die zu erwartende Rente. Die Rente im Versicherungsverlauf wird nach den einbezahlten Beiträgen berechnet und stellt die zu erwartende Rente dar, die man bekommt, wenn die Beiträge in dieser Höhe bis zum Rentenbeginn weiterbezahlt werden.
Auf der ersten Seite der Renteninformation, stehen die zu erwartenden Rentenzahlungen. Die oberste Summe stellt die Rente bei voller Erwerbsminderung dar. Die zweite Summe ist die künftige Regelaltersrente nach dem heutigen Stand und die dritte Summe, stellt die Rente dar, die man ggf. bis zur Regelaltersgrenze erreicht. Außerdem findet man noch Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente, wenn diese bis dahin jährlich um ein oder um zwei Prozent angepasst wird. Zu beachten ist allerdings, dass der Inflationsbedingte Verlust nicht berücksichtigt wurde.
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