Andere Vorsorgungssysteme

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist der Generationenvertrag stark gefährdet. Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenkasse sinken durch die rückläufigen Geburtenzahlen und die Ausgaben erhöhen sich durch immer mehr Rentenempfänger. Wer denkt dass es nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung derartige Probleme gibt, irrt sich.

Auch die Belastung des Staates durch Pensionszahlungen ist gestiegen. Die Pensionskosten steigen ebenfalls und belasten dadurch die Staatskasse. Die Pensionskassen, sollten ursprünglich nicht nur der Versorgung dienen, sondern die Belohnung für den lebenslangen Dienst zum Wohl des Staates sein. Die Beiträge der Beamten zu ihrer Pension, waren immer nur ein Teil für die Finanzierung ihrer Pension, der Rest wurde vom Staat dazugegeben. Bis heute noch, werden Beamte mit einer höheren Altersversorgung in Rente geschickt, als es je in der Privatwirtschaft möglich war.

Die Pensionsempfänger im öffentlichen Dienst werden in etwa 45 Jahren, von 930.000 Menschen auf etwa 1,6 Mio. ansteigen. Wenn der Staat die Pensionen weiterbezahlt wie bisher, wird sich ein riesiger Schuldenberg auftun. Empfänger der gesetzlichen Rente, die 45 Jahre lang einbezahlt haben bekommen viel weniger Rente als Beamte, die fast das doppelte erhalten, wenn sie in Pension gehen.
Ohne Reformen wird die Einkommenskluft zwischen den Pensionären und den Rentnern noch größer werden, als sie jetzt schon ist.

Wer nicht zu Rentenbeitragszahlungen in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, wie z.B. selbstständige Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte usw., kann sich bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichern. Wer einer Kammer angehört, hat diese Wahl nicht, er muss, denn er wird einem Versorgungswerk in seiner Region zugewiesen. Versorgungswerke, die das Geld ihrer Versicherten gut anlegen, winken mit sehr guten Rentenzahlungen. Bei einem Versorgungswerk, das weniger gut wirtschaftet, kann es unter Umständen zu erheblichen Verlusten und somit zu einer Geringeren Rentenzahlung kommen.

Pension und Versorgungswerk statt gesetzliche Rente, können ihre Vorteile haben, die Wahl hat kaum jemand und man muss mit der Rente, die man bekommt zufrieden sein, egal ob sie vom Staat in Form einer Pension bezahlt wird, von den Versorgungswerken mit einer guten Rendite oder von der gesetzlichen Rentenkasse.
Eine Möglichkeit, haben alle Ruhegehaltsempfänger gemeinsam, sie können ihre Rente mit einer privaten Vorsorge aufstocken.